Schadenmeldeformular
Melden Sie hier Ihren Fahrzeugschaden
Hinweise zur Schadenmeldung
Ein Schadenfall muss unverzüglich an CarGarantie gemeldet werden, in jedem Fall vor der Reparatur. Der Schadenfall kann von der reparierenden Werkstatt oder dem Fahrzeughalter gemeldet werden. Reparaturberechtigt ist jede vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke, in Einzelfällen auch freie Meisterwerkstätten (siehe §6 der Vertragsbedingungen). Eine Prüfung auf Eintrittspflicht ist erst nach Meldung einer Werkstatt möglich.