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Umsetzung BMF-Schreiben erneut verschoben auf 1.1.2023

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Die zum 1. Januar 2022 vorgegebene Umsetzung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 11. Mai 2021 wurde erneut verschoben. Laut Ministerium soll die neue Richtlinie erst ab 1. Januar 2023 gelten.

Die entsprechende Korrespondenz finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 11. Mai 2021 ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Bundesländer versandt, das sich mit den Themenfeldern Umsatzsteuer, Versicherungssteuer sowie der Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung befasst.
Auch CarGarantie hat sich als Partner des Handels gemeinsam mit den Verbänden für eine Fristverschiebung eingesetzt, denn laut BMF wäre der Händler steuerrechtlich als Versicherer anzusehen mit Folgen wie der Beantragung einer Versicherungssteuernummer, der Abführung von Versicherungssteuer sowie weiteren zahlreichen Umstellungen im Bereich der Schadenabwicklung und Unternehmensprozessen.
CarGarantie wird sich weiterhin bemühen, die sich aus dem Schreiben ergebenden Auswirkungen für den Kfz-Handel zu minimieren und gemeinsam im engen Austausch mit seinen Kooperationspartnern aus den Bereichen Handel, Herstellern, Banken diese Thematik zu gegebener Zeit marktgerecht umzusetzen.

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