In Erwartung des zum Jahreswechsel in Kraft getretenen neuen Gewährleistungsrechts aufgrund der EU-Richtlinie 2019/771 hat CarGarantie das Garantie- und Reparaturkostenversicherungs-Portfolio überarbeitet und bietet Vertragspartner*innen jetzt einen noch umfassenderen Schutz vor Gewährleistungsansprüchen. So hat CarGarantie etwa mit der Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) für den Handel eine Rundum-Lösung zur Sachmängelhaftung im Angebot, die in Deutschland einzigartig ist. Die Folgen der neuen Richtlinie, die den Verbraucherschutz in Europa deutlich stärkt, können so vom Handel aufgefangen werden.
Das Ziel der neuen EU-Richtlinie ist die Förderung des ordnungsgemäßen Funktionierens des digitalen Binnenmarkts und die Etablierung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Zu diesem Zweck wurde ein gemeinsamer Mindeststandard in der Richtlinie festgelegt. Die neue Rechtslage wurde gegen die Kritik von Industrie- und Handelsverbänden durchgesetzt und gilt für alle Verträge, die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Der Fahrzeughandel steht also vor großen Änderungen: Unter anderem wird die Gewährleistung EU-weit künftig mindestens zwei Jahre betragen. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Sachmängelhaftung mindestens ein Jahr, sofern dies ausdrücklich im Vertrag oder auf andere Weise gesondert vereinbart wurde. Von noch größerer Bedeutung für den Fahrzeughandel ist jedoch die Verlängerung der Beweislast für den Händler von 6 auf 12 Monate. Künftig hat das verkaufende Autohaus ganze zwölf Monate lang die Pflicht, nachzuweisen, dass ein Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, wenn eine Übernahme der Reparaturkosten verhindert werden soll.
Die Beseitigung von Sachmängeln ist aber nicht nur ein finanzielles Risiko: Häufig kommt es bei der Umsetzung der Ansprüche auch zu Streit zwischen Handel und Kundschaft, sodass die Kundenzufriedenheit und -loyalität deutlich abnimmt, was sich negativ auf zukünftige Geschäfte auswirkt.
Schutz gegen Gewährleistungsansprüche
Schon heute bieten Garantie- und Reparaturkostenversicherungen einen idealen Schutz gegen Gewährleistungsansprüche. Tritt ein Schaden an einem versicherten Bauteil auf, werden die Reparaturkosten durch die Versicherung abgedeckt, ohne Aufwand für Kund*innen und Handel – schnell, unbürokratisch und unkompliziert. Das finanzielle Risiko für den Handel wird also minimiert. Darüber hinaus sind Garantie- und Reparaturkostenversicherungen aber auch hervorragende Kundenbindungs-Instrumente. Nicht nur erhöhen sie die Loyalität und Zufriedenheit der Kundschaft, dank stetig steigender Laufzeiten binden sie die Käufer*innen auch immer länger an ein Autohaus und sorgen für verbesserte Werkstattauslastung und Aftersales-Gelegenheiten.
Gerade vor dem Hintergrund stetig steigender durchschnittlicher Reparaturkosten sollte kein Unternehmen auf den Schutz durch eine Garantie verzichten: In den vergangenen fünf Jahren sind die durchschnittlichen Reparaturkosten um über 70 Euro auf insgesamt 572 Euro pro Reparatur gestiegen, wie die jährliche Analyse von einer Million ausgelaufenen Garantieversicherungen zeigt.
CarGarantie als Lösungspartner für den Handel
In Hinblick auf das neue Gewährleistungsrecht hat CarGarantie eine Informationskampagne gestartet, um Vertragspartner*innen über die neue Richtlinie und die Folgen zu informieren. Zusätzlich wurde das eigene Portfolio in den vergangenen Monaten überprüft, optimiert und modernisiert, um den Anspruch einer idealen Absicherung gegen das neue Gewährleistungsrecht zu erfüllen. So bietet CarGarantie nicht nur weit über den Branchenstandard hinausgehende Garantieumfänge, die Gewährleistungsansprüche besonders effektiv abfedern können, sondern mit der Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) für den Händler auch noch ein in Deutschland einzigartiges Produkt: Die GRRV ist eine Zusatzversicherung für den Handel, die auch Gewährleistungsansprüche umfasst, die nicht durch die Garantie- oder Reparaturkostenversicherung abgedeckt sind, etwa an Bauteilen, die nicht unter den versicherten Umfang fallen.
Die GRRV bildet so eine Rundumlösung zur Sachmängelhaftung. Sie übernimmt die Reparaturkosten im Rahmen der Sachmängelhaftung, die über die Entschädigungen durch eine Garantie oder Reparaturkostenversicherung hinausgehen. Die GRRV gibt es in zwei Varianten: Der Basisschutz prüft die Ansprüche und übernimmt die Reparaturkosten, beim Comfortschutz ist darüber hinaus eine rechtliche Unterstützung durch das CallCenter-Recht und die Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten enthalten. So ist der Handel rundum geschützt – es gibt kein finanzielles Risiko mehr.
Dr. Marcus Söldner, Vorstandsvorsitzender:
„Die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie in deutsches Recht bringt einige Herausforderungen für den Handel. Wie diese ganzen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind, ist offen. Es ist zu erwarten, dass sich künftig Gerichte mit dieser Frage beschäftigen werden.
Eindeutig ist jedoch die ‚Verlängerung‘ der Beweislastumkehr von einem halben Jahr auf ein Jahr nach Gefahrübergang, das heißt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ob und wie der Händler nachweisen kann, dass der Mangel nach Übergabe eingetreten ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der sowohl technische als auch juristische Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Zweifel bei der Beweislage gehen jedoch im gesamten ersten Jahr zulasten des Händlers. Das Risiko für den Händler wird damit deutlich größer. Daher sollte der Handel keine Zeit verlieren und sich rechtzeitig gegen entsprechende Ansprüche absichern – etwa mit einer Garantie und der Zusatzversicherung GRRV (Gewährleistungs-Restrisikoversicherung) für den Handel.“
