Künftig sind Händler*innen, die eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, steuerrechtlich als Versicherer anzusehen. CarGarantie hat eine eigene Informations-Website und Infovideos erstellt, um Vertragspartner*innen und andere Interessierte über die Änderungen zu informieren.
Das BMF hat entschieden, dass Händler*innen künftig, wenn sie eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, steuerrechtlich auch als Versicherer anzusehen sind. Dies bringt weitreichende Konsequenzen mit sich, etwa eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern, steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie den Verlust des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen bei garantiepflichtigen Reparaturen.
Wie CarGarantie Handel und Hersteller unterstützt
Um die Auswirkungen der Änderungen auf den Handel abzufedern, hat CarGarantie bereits passende Lösungen erarbeitet. Eine Möglichkeit ist die fortgesetzte Nutzung der Garantieversicherung (Kombinationsmodell) als unentgeltliche Garantiezusage. Damit der Handel seine Kundschaft weiterhin langfristig an sich binden kann, bietet CarGarantie für entgeltliche Garantiezusagen außerdem das Modell Reparaturkostenversicherung an. Bei einer Reparaturkostenversicherung wird die Kundschaft direkt bei CarGarantie versichert. Der Handel tritt hierbei über einen Vermittlungsvertrag als Vermittler auf. In beiden Fällen ändert sich für Handel und Hersteller nicht viel und sie können weiterhin auf die bequemen CarGarantie-Prozesse vertrauen.
Informationen auf eigener Website gesammelt
Detaillierte Informationen können auf der CarGarantie-Informationsseite abgerufen werden:
www.cargarantie.info/de/bmfrkv/
Dort finden sich Informationsmaterial rund um das Thema entgeltliche Garantiezusagen sowie ausführliche Informations- und Anleitungsvideos.
